Inhalt der hauswirtschaftlichen Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung ermöglicht es Ihnen, sich zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung pflegen zu lassen und bezieht sich auf alle Belange Ihrer Hauswirtschaft. Sie ergänzt die Leistungen der Grund- oder Behandlungspflege und kann von Ihnen als anerkannte pflegebedürftige Person durch unseren ambulanten Pflegedienst EigenArt in Bielefeld in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber zieht die häusliche Pflege einer Betreuung im Pflegeheim vor. Von daher bezahlen die Pflegekassen nach Sozialgesetzbuch SGB XI vom Staat anerkannte hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Die Versorgung bezieht sich auf die Haushaltsorganisation und die Durchführung der täglich anfallenden Haushaltsaufgaben. Gemeint ist damit unter anderem auch die außerhäusliche Mobilität.
Die Begleitung bei Arztbesuchen, Ämter- und Behördengänge, Friedhofsbesuche, einkaufen gehen sowie andere Besorgungen erledigen. Zudem das Vorbereiten und/oder Kochen von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Abfallentsorgung, die täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Betten beziehen und richten, Wäsche waschen, aufhängen und bügeln.
Unsere Fachkraft teilt sich die hauswirtschaftliche Versorgung in Ihrem Haushalt entsprechend den Anforderungen selbstständig und eigenverantwortlich ein.
Ergänzende professionelle Versorgung durch unseren Pflegedienst
In der Versorgung durch unseren ambulanten Pflegedienst unterscheiden wir zwischen einer kleinen und einer großen Versorgung. Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung leisten wir einmal pro Tag. Sie bezieht sich auf Reinigungsarbeiten Ihres unmittelbaren Lebensbereiches in Verbindung mit einer pflegerischen Versorgung. Die große hauswirtschaftliche Versorgung erfüllen wir zweimal pro Woche. Sie beinhaltet das Reinigen von Fußböden, Haushaltsgeräten, Möbeln und Fenstern in Ihrem direkten Wohnumfeld. Diese Reinigung fällt unter regelmäßig anfallende Arbeiten und ist keine Grundreinigung.
Zusätzlich zu den Arbeiten, die von den Pflegekassen anerkannt werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein persönlich auf Sie angepasstes Zusatzleistungsangebot zu erstellen. Darin enthalten können etwa umfangreichere Reinigungsarbeiten sein, die Betreuung von Haustieren oder unser Menüservice, der täglich frisch gekochtes Mittagessen an Sie ausliefert. Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes 1 (PSG 1) können Sie jetzt auch den sogenannten „Demenzzuschlag“ für eine hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen. Für Fragen zur Versorgung durch unseren ambulanten Pflegedienst oder eine allgemeine Altenpflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!